Erstattung von Detektivkosten
Wer bezahlt die Kosten für einen Detektiv?

 

Durch verschiedene Gerichtsurteile wird immer wieder bestätigt, dass Detektivkosten in bestimmten Fällen erstattungsfähig sind. Werden durch die detektivische Beobachtung Belastungstatsachen belegt, die Verletzungen von Vertragspflichten darstellen, dann entsteht daraus eine Erstattungspflicht. 

Die aufgeführten Beispiele dienen Ihrer allgemeinen Information. Bitte lassen Sie sich im Bedarfsfalle immer von einem Rechtsanwalt juristisch beraten. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

Wettbewerbsverstoss

OLG Karlsruhe · Urteil vom 23. September 2009 · Az. 6 U 52/09

1. Die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten kommt in Betracht, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass der in Anspruch Genommene Wettbewerbsverstöße begeht und der Geschädigte die vom Detektiv getroffenen Feststellung nicht mit eigenen Mitteln treffen kann.

2. Der Umfang der Ersatzpflicht bestimmt sich danach, was ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach den Umständen des Falles für erforderlich halten durfte.

Unterhaltspflicht

OLG Schleswig, 10.02.92, 15 WF 218

Im Unterhaltungsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des Unterhaltungspflichtigen vorteilhaft verändern kann.


Außerordentliche Kündigung

LAG Köln · Urteil vom 3. Dezember 2009 · Az. 7 Sa 603/09

1. Nimmt ein Arbeitnehmer als Mitwisser von Dritten begangener Straftaten zu Lasten seines Arbeitgebers von den Tätern mehrfach Geld entgegen, rechtfertigt dies regelmäßig - auch ohne vorangegangene Abmahnung - eine außerordentliche Kündigung.

2. Ob und in welcher Höhe ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Schadensersatz für diesem entstandene Detektivkosten leisten muss, hängt u. a. auch davon ab, in welchem Verhältnis der Wert seiner nachweisbaren Tatbeteiligung zu den entstandenen Kosten steht.

Krankenhaustagegeldversicherung

Saarländisches OLG · Urteil vom 23. November 2005 · Az. 5 U 70/05 - 8

1. Eine Krankentagegeldversicherung darf aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn ein angeblich arbeitsunfähiger selbständiger Malermeister einen Auftrag annimmt und zur Erstellung eines Angebots einen Außentermin mit Aufmaßen wahrnimmt.

2. Feststellungen durch einen vom Versicherer beauftragten Detektiv dürfen verwertet werden, wenn der Ermittler den Versicherten nicht unlauter zu einem Tätigwerden verleitet hat.


Beeinflussung des Prozessausgangs als Indiz

OLG Düsseldorf · Beschluss vom 24. Februar 2009 · Az. II-10 WF 34/08

"Maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten ist, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder - verteidigung notwendig waren (§ 91 Abs. 1 ZPO), ob hier also eine vernünftige Prozesspartei an Stelle der Beklagten berechtigte Gründe hatte, eine Detektei zu beauftragen. Hinzukommen muss, dass die Detektivkosten sich, gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien und der Bedeutung des Streitgegenstandes, in vernünftigen Grenzen halten und prozessbezogen waren, die erstrebten Feststellungen wirklich notwendig waren und die Ermittlungen nicht einfacher und/oder billiger erfolgen konnten. Die Beeinflussung des Prozessausgangs ist regelmäßig ein Indiz für die Notwendigkeit (Zöller-Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Detektivkosten" mwN)."